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Unter den Begriff der Tätlichkeit fällt nach der Regel jede Handlungsweise, durch die sich ein Spieler, ohne im Kampf um den Ball zu sein, an einem anderen Spieler, dem Schiedsrichter, einem Schiedsrichterassistenten oder einem Zuschauer vergeht.
Dies kann zum Beispiel ein Schlag, Tritt, Stoß oder Wurf sein. Aber auch beim Kampf um den Ball liegt eine Tätlichkeit vor, wenn die Absicht einer Körperverletzung zweifelsfrei ersichtlich ist.
Wertet der Schiedsrichter eine Aktion als Tätlichkeit, kann es für ihn nur eine Entscheidung geben: Der entsprechende Spieler bekommt die rote Karte und muss sofort vom Platz. Wie hoch dann die Sperre ausfällt, entscheidet ein Sportgericht. Das Aussetzen für mindestens ein Pflichtspiel |
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ist Minimum, nur wenn sich herausstellt, dass der heruntergestellte Spieler völlig unschuldig ist, wird er freigesprochen. Dann kann er schon in der nächsten Partie wieder auflaufen. |
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